Narkosebehandlung

Neben der herkömmlichen Zahnbehandlung unter örtlicher Betäubung mittels Injektionen sind heute auch zahnärztliche Behandlungen in Narkose möglich. Häufig werden solche Narkosebehandlungen bei behinderten Patienten, behandlungsunwilligen Kindern, extremen Angstpatienten oder großen chirurgischen Eingriffen durchgeführt. Obwohl eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen im Einzelfall abgeklärt werden muss und nicht immer sicher gestellt ist, ermöglicht eine Narkosebehandlung sehr häufig, dass auch diese Personengruppen einer zahnärztlichen Behandlung zugeführt werden können. Im Wesentlichen unterscheiden wir zwei Narkosearten:

Vollnarkose

Bei einer Vollnarkose wird der Patient mittels intravenös verabreichter Schlafmittel in einen tiefen Schlaf versetzt, so dass er mit Sicherheit von der Behandlung nichts mitbekommt. Eine künstliche Beatmung ist hierbei nicht notwendig, da alle körpereigenen Funktionen im Gegensatz zu einer Gas – (Inhalations-) Narkose erhalten bleiben. Eine angenehme Begleiterscheinung ist das Fehlen jeglicher Erinnerung sowohl an die Narkoseeinleitung als auch an die Aufwachphase. Die Narkose ist zeitlich exakt steuerbar und kann auf die Art der Behandlung dosiert werden.

Analgosedierung

Diese speziell für Angstpatienten gut geeignete Form einer Beruhigung ermöglicht einen normalen Behandlungsablauf. Der Patient ist jederzeit gut ansprechbar und kann aktiv an der Behandlung mitwirken. Durch die Sedierung tritt eine absolute Gleichgültigkeit ein, die zu einer optimalen Entspannung des Patienten führt. Meist verbunden mit dieser Form der Narkose ist ebenfalls ein teilweiser Verlust der Erinnerung an die Behandlung. Die Tiefe der Sedierung ist jederzeit kontrollier- und steuerbar.

Narkose

schlafend zu
gesunden Zähnen

Einsatz von Narkosen

 

Notwendigkeit einer Narkose

Trotz aller Vorteile einer Narkosebehandlung bei problematischen Behandlungsfällen sollte eine Indikation genau abgewogen werden. Eine ständige Überwachung aller Körperfunktionen durch den anwesenden routinierten Narkosearzt gewährleistet zwar eine Minimierung aller Risiken, aber wie bei allen Medikamenten sind Nebenwirkungen nicht vollständig auszuschließen. Sollte eine Narkosebehandlung im Einzelfall angezeigt sein, wird sinnvollerweise in einer Behandlungssitzung so umfassend wie möglich behandelt, um weitere Narkosen zu vermeiden.

Narkoseeinsatz bei Kindern

Besonders bei Kindern ist die Narkose bei umfangreicher Behandlungsnotwendigkeit oft die Methode der Wahl, da eine Traumatisierung der Kinder auf ein Minimum reduziert wird und durch den Verlust der Erinnerung an die Behandlung keine bleibenden negativen Eindrücke zurückbleiben. Lediglich bei Kindern ist die Narkose teilweise Bestandteil des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung. Narkosebehandlungen oder Behandlungen in Analgosedierung bei Erwachsenen sind ausschließlich Privatleistungen und werden auch von den privaten Krankenkassen nur teilweise und nach vorheriger Absprache übernommen! Dies bezieht sich natürlich lediglich auf die Leistungen des/r Narkosearztes/-ärztin, nicht auf die zahnärztlichen Leistungen!

Seit neuestem bieten wir bei uns in der Praxis auch eine Sedierung mit Lachgas an. Lesen Sie dazu mehr in den "News".